Rauchentwicklung über Gartenkolonie

Einsatz-Logo12. Oktober 2015 – 08:54 Uhr
Otto-Suhr-Ring
FF-Einheit / Alarmgruppe mit FF Kastel
Einsatz 79 – 2015

Am Montagmorgen wurden die Wehren Kostheim und Kastel zusammen mit dem Basis-Löschfahrzeug und Großtanklöschfahrzeug der Berufsfeuerwehr in den Bereich Otto-Suhr-Ring Ecke Castellumstraße alarmiert. Hier wurde eine größere Rauchentwicklung aus den dort befindlichen Kleingärten gemeldet. Die Überprüfung vor Ort ergab zum Glück als Ursache lediglich einen gewollten Abbrand. Das Feuer wurde von dem Verursacher selbst abgelöscht und die Feuerwehr konnte unverrichteter Dinge wieder abrücken. Der Einsatz war nach 20 Minuten beendet.

Serie geht weiter – wieder böswilliger Alarm

Einsatz-Logo07. September 2015 – 12:24 Uhr
Uthmannstraße 3
FF-Einheit – Alarmgruppe mit FF Kastel
Einsatz 69 – 2015

Zum mittlerweile vierten Einsatz nach dem gleichen Muster musste die Feuerwehr Kostheim am Montagmittag ausrücken. Wieder ging ein Notruf in der Leitstelle ein, bei dem der Anrufer ein Feuer – dieses Mal in der Uthmannstraße 3 – meldete. Neben dem Löschzug der Berufsfeuerwehr wurde zusätzlich aufgrund der Ausrückeordnung am Tag auch die zur Alarmgruppe gehörende FF Kastel alarmiert. Doch nicht nur die Kräfte der Feuerwehr müssen aufgrund solcher Meldungen in Marsch gesetzt werden, seitens des Rettungsdienstes beorderte man zusätzlich noch einen Rettungswagen und einen Notarzt in den südlichsten Wiesbadener Stadtteil. Schnell wurde aber auch hier klar, es handelte sich um eine böswillige Alarmierung. Es war nicht nur kein Feuer zu entdecken, auch existiert die angegebene Hausnummer 3 gar nicht. Die insgesamt 8 Fahrzeuge samt Personal fuhren zum wiederholten Male umsonst durch die Gegend und hätten für einen reellen Einsatz nicht zur Verfügung gestanden – der dabei entscheidendere Aspekt bei solch üblen Streichen.

An dieser Stelle möchten wir aus dem Paragraphen 145 des Strafgesetzbuches zitieren:

§ 145 – Missbrauch von Notrufen und Beeinträchtigung von Unfallverhütungs- und Nothilfemitteln

(1) Wer absichtlich oder wissentlich

1. Notrufe oder Notzeichen missbraucht oder
2. vortäuscht, dass wegen eines Unglücksfalles oder wegen gemeiner Gefahr oder Not die Hilfe anderer erforderlich sei,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Feuer in der Uthmannstraße gemeldet – wieder böswilliger Alarm

Einsatz-Logo01. September 2015 – 18:21 Uhr
Uthmannstraße 5
FF-Einheit
Einsatz 66 – 2015

Am Montagabend erreichte die Leitstelle ein Notruf, dass in einer Wohnung in der Uthmannstraße 5 ein Feuer ausgebrochen sei. Zusätzlich wurde angegeben, dass sich vermutlich noch Kinder in der Wohnung befinden. Umgehend wurde Alarmstufe 1 ausgelöst und der Löschzug der Berufsfeuerwehr sowie die FF Kostheim alarmiert. Nachdem die ersten Einsatzkräfte in der gemeldeten Straße eintrafen, wurde schnell klar: die angegebene Hausnummer 5 existiert gar nicht. Eine Rückverfolgung der Teilnehmernummer des Anrufers ergab eine öffentliche Telefonzelle in Kastel. Somit wurden die Hilfskräfte wie schon im Juli ähnlich geschehen, böswillig in die Irre geleitet.

Schmorbrand eines Elektrogerätes

Einsatz-Logo15. Juli 2015 – 12:58 Uhr
Friedrichstraße
FF-Einheit
Einsatz 54 – 2015

Eine gemeldete Rauchentwicklung aus einem Keller in der Friedrichstraße war Auslöser für die Alarmierung der Feuerwehr am Mittwochmittag. Berufsfeuerwehr und die freiwilligen Wehren aus Kostheim und Kastel fuhren die Einsatzstelle im alten Ortskern an. Zum Glück handelte es sich nur um den Schmorbrand eines Elektrogerätes. Somit hielt sich die Arbeit der Feuerwehr in Grenzen und der Einsatz konnte wenig später abgeschlossen werden.

Küchenbrand gemeldet – nichts festgestellt

Einsatz-Logo14. Juli 2015 – 13:24 Uhr
Uthmannstraße
FF-Einheit – Alarmgruppe mit FF Kastel
Einsatz 53 – 2015

Einen Küchenbrand in der Uthmannstraße bekam die Rettungsleitstelle am Dienstagmittag von einem Anrufer gemeldet. Daraufhin wurden die Wehren Kostheim und Kastel, sowie die Berufsfeuerwehr alarmiert. Als man vor Ort eintraf konnte auf Anhieb nichts festgestellt werden, zumal die angegebene Hausnummer nicht existierte. Auch eine Überprüfung der nicht weit entfernten Ulmenstraße verlief negativ. Eine Rückverfolgung der Anrufernummer ergab zu guter Letzt einen öffentlichen Telefonapparat, weit ab von der angegebenen Einsatzstelle, sodass davon auszugehen war, dass es sich bei dem Notruf um eine böswillige Fehlmeldung handelte.