von Michael Stark | 11. Sep. 2015 | Bambinifeuerwehr, Veranstaltungen
Wenn am kommenden Sonntag Groß und Klein wieder einmal zum Kinder-Spiel-und Sport-Fest, kurz KISS, auf das Sportgelände des Sportvereins Amöneburg gelockt wird, wird es sich die Kostheimer Bambinifeuerwehr nicht nehmen lassen, gerade den Kleineren des Besuch schmackhaft zu machen.
Diesmal haben sich nämlich die Betreuer etwas ganz Tolles einfallen lassen. Am Stand der Kostheimer Bambinifeuerwehr wird in diesem Jahr ein Malwettbewerb rund um die Feuerwehr stattfinden. Jedes Kind hat dazu die Möglichkeit an Ort und Stelle ein schönes Feuerwehrbild aufs Papier zu bringen und mit einem sensationellen Preis, natürlich im Zusammengange mit der Feuerwehr, belohnt zu werden.
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von Michael Stark | 7. Sep. 2015 | Einsätze
07. September 2015 – 12:24 Uhr
Uthmannstraße 3
FF-Einheit – Alarmgruppe mit FF Kastel
Einsatz 69 – 2015
Zum mittlerweile vierten Einsatz nach dem gleichen Muster musste die Feuerwehr Kostheim am Montagmittag ausrücken. Wieder ging ein Notruf in der Leitstelle ein, bei dem der Anrufer ein Feuer – dieses Mal in der Uthmannstraße 3 – meldete. Neben dem Löschzug der Berufsfeuerwehr wurde zusätzlich aufgrund der Ausrückeordnung am Tag auch die zur Alarmgruppe gehörende FF Kastel alarmiert. Doch nicht nur die Kräfte der Feuerwehr müssen aufgrund solcher Meldungen in Marsch gesetzt werden, seitens des Rettungsdienstes beorderte man zusätzlich noch einen Rettungswagen und einen Notarzt in den südlichsten Wiesbadener Stadtteil. Schnell wurde aber auch hier klar, es handelte sich um eine böswillige Alarmierung. Es war nicht nur kein Feuer zu entdecken, auch existiert die angegebene Hausnummer 3 gar nicht. Die insgesamt 8 Fahrzeuge samt Personal fuhren zum wiederholten Male umsonst durch die Gegend und hätten für einen reellen Einsatz nicht zur Verfügung gestanden – der dabei entscheidendere Aspekt bei solch üblen Streichen.
An dieser Stelle möchten wir aus dem Paragraphen 145 des Strafgesetzbuches zitieren:
§ 145 – Missbrauch von Notrufen und Beeinträchtigung von Unfallverhütungs- und Nothilfemitteln
(1) Wer absichtlich oder wissentlich
1. Notrufe oder Notzeichen missbraucht oder
2. vortäuscht, dass wegen eines Unglücksfalles oder wegen gemeiner Gefahr oder Not die Hilfe anderer erforderlich sei,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
von Michael Stark | 6. Sep. 2015 | Einsätze
06. September 2015 – 11:06 Uhr
Haupstraße 1 – Firma SCA
FF-Einheit
Einsatz 68 – 2015
Am Sonntagvormittag lief der Brandmelder der Kostheimer Papierfabrik in der Wiesbadener Leitstelle ein. Neben der alarmierten Werkfeuerwehr wurde auch der Löschzug der Berufsfeuerwehr in Marsch gesetzt. Nachdem sich ein Kleinbrand bestätigte, wurde nach Alarm- und Ausrückeordnung zusätzlich die Feuerwehr Kostheim und ein weiteres Löschfahrzeug der Berufsfeuerwehr nachalarmiert. Da das Feuer jedoch schnell gelöscht werden konnte, blieben die nachgerückten Kräfte lediglich in Bereitschaft und durften nach etwa einer halben Stunde wieder einrücken. Die werkseigene Feuerwehr übernahm die Einsatzstelle.
von Michael Stark | 5. Sep. 2015 | Einsätze
05. September 2015 – 14:36 Uhr
Steinern Straße 5
FF-Einheit
Einsatz 67 – 2015
Am Samstagmittag erreichte die Leitstelle ein Notruf, in der Steinern Straße 5 würde es im 5. Obergeschoss des dortigen Hochhauses brennen. Umgehend wurden die Feuerwehr Kostheim und der Löschzug der Wache 2 alarmiert. Als man vor Ort eintraf, konnte weder ein Feuer noch ein Hochhaus im angegebenen Bereich vorgefunden werden. Nachdem auch die Umgebung gründlich abgesucht wurde, brach man den Einsatz ab. Im weiteren Verlauf stellte sich heraus, dass erneut eine Telefonzelle in der Kasteler Witz zum Missbrauch des Notrufes verwendet wurde.
von Michael Stark | 1. Sep. 2015 | Einsätze
01. September 2015 – 18:21 Uhr
Uthmannstraße 5
FF-Einheit
Einsatz 66 – 2015
Am Montagabend erreichte die Leitstelle ein Notruf, dass in einer Wohnung in der Uthmannstraße 5 ein Feuer ausgebrochen sei. Zusätzlich wurde angegeben, dass sich vermutlich noch Kinder in der Wohnung befinden. Umgehend wurde Alarmstufe 1 ausgelöst und der Löschzug der Berufsfeuerwehr sowie die FF Kostheim alarmiert. Nachdem die ersten Einsatzkräfte in der gemeldeten Straße eintrafen, wurde schnell klar: die angegebene Hausnummer 5 existiert gar nicht. Eine Rückverfolgung der Teilnehmernummer des Anrufers ergab eine öffentliche Telefonzelle in Kastel. Somit wurden die Hilfskräfte wie schon im Juli ähnlich geschehen, böswillig in die Irre geleitet.
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