Angeblich brennende Gartenhütte kann nicht gefunden werden

Einsatz-Logo19. Mai 2022 – 18:18 Uhr
Jakob-Schick-Straße
F / Alarmgruppe mit FF-Kastel
Einsatz 31 – 2022

Aufgrund eines eingegangenen Notrufes, dass im Bereich der Jakob-Schick-Straße eine Gartenhütte brennen sollte, alarmierte die Wiesbadner Rettungsleitstelle am Donnertagmittag neben Kräften der Berufsfeuerwehr auch die Freiwilligen Wehren aus Kostheim uns Kastel. Da durch die Erkundung der hauptamtlichen Kollegen keine Feststellung gemacht werden konnte, muss von einem Notrufmissbrauch ausgegangen werden. Das ausgerückte Löschfahrzeug aus Kostheim rückte somit kurze Zeit später wieder ein.

Falscher Notruf sorgt für unnötigen Feuerwehreinsatz

Einsatz-Logo09. Mai 2019 – 17:03 Uhr
Flößerweg
FF-Einheit / Alarmgruppe mit FF-Kastel
Einsatz 28 – 2019

Die Kostheimer Feuerwehr wurde am Freitagabend, kurz nach 17 Uhr, zu einem vermeintlichen Brand eine Gartenhecke in den Kasteler Flößerweg alarmiert. Der einzige Notruf hierzu ging über die Polizei ein. Neben den Löschzug der Feuerwache 2 machten sich auch die Kameraden der Kasteler Feuerwehr als Alarmgruppe den Weg ins Krautgartengebiet. Vor Ort konnte auch nach umfangreicher Erkundung nichts festgestellt werden, so dass der Einsatz nach 20 Minuten abgebrochen wurde. Der Notruf erfolgte sehr wahrscheinlich mit böswilliger Absicht.

Anrufer meldet über die Polizei Feuer in der Siedlung – Unfug

Einsatz-Logo30. Dezember 2017 – 21:43 Uhr
Salzburger Straße 25
FF-Einheit
Einsatz 109 – 2017

Am Vorabend des Silvestertages um kurz vor 22 Uhr wurde die Kostheimer Feuerwehr nochmals im ablaufenden Jahr 2017 alarmiert. Ein Notruf, der über die Polizei einging und von einem Feuer in der Salzburger Straße berichtete, löste den Feuerwehreinsatz aus. Während die Kräfte, darunter auch der Löschzug der Feuerwache 2, noch auf der Anfahrt war, errichte eine Polizeistreife die angegebene Einsatzstelle. Da absolut nichts festzustellen war, konnte der gerade erst angelaufene Einsatz wieder abgebrochen werden. Alle auf der Anfahrt befindlichen Einheiten konnten wieder einrücken.

Brenneder Sperrmüll gemeldet – wieder grober Unfug

Einsatz-Logo20. November 2015 – 01:31 Uhr
Uthmannstraße
Einzelfahrzeugalarmierung
Einsatz 85 – 2015

Völlig unnötig wurde in der Nacht auf Freitag gegen 1:30 Uhr die Nachtruhe der Kostheimer Feuerwehrkameraden unsanft unterbrochen. Per Notruf meldeten unbekannte einen brennenden Sperrmüll- / Abfallhaufen in der Uthmannstraße. Zusammen mit dem Löschfahrzeug der Berufsfeuerwehr, welches in diesen Fällen parallel mitgeschickt wird, fuhr man die angegebene Einsatzstelle bei regnerischem Wetter an. Vor Ort und nach ausgedehnter Suche auch in den angrenzenden Straßen konnte jedoch nichts festgestellt werden. Der Notruf, der erneut von einem öffentlichen Telefon abgesetzt wurde, war eine Finte –  grober Unfug. Nach 20 Minuten rückten zwar die Kräfte wieder ein, die erholsame Nachtruhe war jedoch bei den meisten nicht mehr zu erlangen.

Serie geht weiter – wieder böswilliger Alarm

Einsatz-Logo07. September 2015 – 12:24 Uhr
Uthmannstraße 3
FF-Einheit – Alarmgruppe mit FF Kastel
Einsatz 69 – 2015

Zum mittlerweile vierten Einsatz nach dem gleichen Muster musste die Feuerwehr Kostheim am Montagmittag ausrücken. Wieder ging ein Notruf in der Leitstelle ein, bei dem der Anrufer ein Feuer – dieses Mal in der Uthmannstraße 3 – meldete. Neben dem Löschzug der Berufsfeuerwehr wurde zusätzlich aufgrund der Ausrückeordnung am Tag auch die zur Alarmgruppe gehörende FF Kastel alarmiert. Doch nicht nur die Kräfte der Feuerwehr müssen aufgrund solcher Meldungen in Marsch gesetzt werden, seitens des Rettungsdienstes beorderte man zusätzlich noch einen Rettungswagen und einen Notarzt in den südlichsten Wiesbadener Stadtteil. Schnell wurde aber auch hier klar, es handelte sich um eine böswillige Alarmierung. Es war nicht nur kein Feuer zu entdecken, auch existiert die angegebene Hausnummer 3 gar nicht. Die insgesamt 8 Fahrzeuge samt Personal fuhren zum wiederholten Male umsonst durch die Gegend und hätten für einen reellen Einsatz nicht zur Verfügung gestanden – der dabei entscheidendere Aspekt bei solch üblen Streichen.

An dieser Stelle möchten wir aus dem Paragraphen 145 des Strafgesetzbuches zitieren:

§ 145 – Missbrauch von Notrufen und Beeinträchtigung von Unfallverhütungs- und Nothilfemitteln

(1) Wer absichtlich oder wissentlich

1. Notrufe oder Notzeichen missbraucht oder
2. vortäuscht, dass wegen eines Unglücksfalles oder wegen gemeiner Gefahr oder Not die Hilfe anderer erforderlich sei,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.