Einsatz-Logo23. August 2019 – 23:14 Uhr
Wallufer Straße
F 2 Y
Einsatz 67 – 2019

Einem aufmerksamen Nachbarn und den in Wohnungen seit 2015 vorgeschriebenen Heimrauchmeldern war zu verdanken, dass ein unbeabsichtigtes Malheur nicht zu einem größeren Schaden führte. Kurz nach 23 Uhr bemerkte der Nachbar  einen aufheulenden Heimrauchmelder, suchte nach der Ursache und wurde im Erdgeschoss des Mehrfamilienhauses in der Wallufer Straße fündig. Die Wohnung einer alleinstehenden, älteren Dame war verraucht, weswegen aus dem Inneren ein lautstarkes Pfeifkonzert der Melder herrschte. Während die Feuerwehr alarmiert wurde, rettete er die Dame aus den verrauchten Räumen, räumte den angeschalteten Herd frei, schaltete diesen ab, öffnete das Küchenfenster und zog beim Verlassen der Wohnung die Wohnungstür zu.

Obwohl die Kameraden der Kostheimer Feuerwehr aufgrund des gerade erst beendeten Übungsdienstes nur vier Minuten nach der Alarmierung mit 20 Kameraden und drei Einsatzfahrzeugen vor Ort eingetroffen waren, beschränkte sich deren Arbeit auf die Nachkontrolle der Wohnung. Hierzu verschaffte sich ein Trupp unter Atemschutz Zugang über ein Steckleiterteil in das geöffnete Küchenfenster. Die Überreste des versehentlich auf der angeschalteten Herdplatte abgestellten Wasserkochers aus Kunststoff wurden noch mittels Wasser aus dem Küchenhahn endgültig „gelöscht“ und die Wohnung nach Eintreffen des Löschzuges der Berufsfeuerwehr belüftet.

Vorsorglich stellte man die Mieterin sowie deren Retter noch dem ebenfalls angerückten Rettungsdienst zur Kontrolle vor. Glücklicher Weise war der Schreck in den späten Abendstunden das Einzige, was bei den zwei Patienten zurückblieb – beide konnten nach der kurzen Untersuchung wieder „entlassen werden“. Die Feuerwehr konnte den Einsatz nach etwa einer halben Stunde beenden.

Wieder einmal zeigte sich bei dem Einsatz, dass ordnungsgemäß angebrachte und funktionstüchtige Heimrauchmelder in der Lage sind, größere Schäden zu vermeiden und Menschenleben zu retten. Gemäß § 13 Absatz 5 (HBO) der Hessischen Bauordnung muss in jedem Schlafzimmer, jedem Kinderzimmer und jedem Flur, der als Rettungsweg aus Aufenthaltsräumen dient, mindestens ein Rauchmelder angebracht werden.