Einsatz-Logo31. März 2018 – 02:29 Uhr
Uthmannstraße
Einzelfahrzeugalarmierung
Einsatz 31 – 2018

Einen für die Örtlichkeit eher außergewöhnlichen Verkehrsunfall mussten Berufsfeuerwehr sowie die Freiwillige Feuerwehr Kostheim am frühen Samstagmorgen abarbeiten. Nach der Alarmierung gegen 2:30 Uhr steuerten die Einheiten zusammen mit Rettungswagen und Notarzt die Einsatzstelle in der Uthmannstraße an. Da anfangs nicht ausgeschlossen werden konnte, dass noch Personen eingeklemmt sind, war zudem noch der Abrollbehälter „Verkehrsunfall“ in Marsch gesetzt worden.

Am Unfallort angekommen, bot sich den Einsatzkräften ein Bild der Verwüstung. Ein Kleintransporter, aus Richtung Boelckestraße kommend, ist im Kreuzungsbereich Uthmannstraße / Zelterstraße nach links von der Fahrbahn abgekommen, überfuhr eine Verkehrsinsel, fällte dabei regelrecht einen dort stehenden Baum, durchbrach einen massiven Gartenzaun an der gegenüberliegenden Fahrbahn und kam erst im dicken Geäst der Grundstücksbepflanzung zum Stehen.

Der Fahrer wurde schwerstverletzt zwischen Fahrzeug und umgefahrenen Zaun vorgefunden und umgehend aus seiner misslichen Lage gerettet. Mit hydraulischem Rettungsgerät verschafften die Einsatzkräfte sich ausreichend Platz und trennten Teile des Zauns ab um einen größeren Arbeitsradius zu erhalten. Nachdem der Patient im Rettungswagen zum Transport stabilisiert werden konnte, fuhr man ihn umgehend in die Mainzer Uni-Klinik.

Aufgrund der lebensbedrohlichen Verletzungen forderte die Polizei einen Unfallanalytiker an, der erst seine Unfallaufnahme abschließen musste, bevor die Bergung des verunfallten Fahrzeuges sowie die Beseitigung des auf der Fahrbahn liegenden Baumes erfolgen konnte. Zudem waren im größeren Umfeld rund um die Unfallstelle Glassplitter und weitere Teile des Transporters verstreut.

Knapp vier Stunden nach Alarmierung waren alle Arbeiten abgeschlossen und die Straße konnte wieder frei gegeben werden. Sie war bis zu diesem Zeitpunkt im Unfallbereich voll gesperrt. Die genauen Umstände, die zum Unfall geführt haben, müssen von der Unfallanalytik ermittelt werden.

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