{"id":2734,"date":"2015-11-06T18:52:24","date_gmt":"2015-11-06T16:52:24","guid":{"rendered":"http:\/\/www.feuerwehrkostheim.de\/?page_id=2734"},"modified":"2018-06-02T14:12:28","modified_gmt":"2018-06-02T13:12:28","slug":"vereinssatzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.feuerwehrkostheim.de\/?page_id=2734","title":{"rendered":"Vereinssatzung"},"content":{"rendered":"<p>Die Satzung des F\u00f6rdervereins wurde im Jahr 2014 \u00fcberarbeitet und von der Mitgliederversammlung im Jahr 2015 beschlossen. Die \u00c4nderungen bezogen sich gr\u00f6\u00dftenteils auf Anpassungen, die durch neue Gesetzgebungen vorgegeben wurden.<\/p>\n<p>Die Satzung kann in der aktuell g\u00fcltigen Version hier direkt herunter geladen werden.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><a href=\"http:\/\/www.feuerwehrkostheim.de\/wp-content\/uploads\/2015\/11\/Freiwillige-Feuerwehr-Kostheim-Satzung-Verein-Stand-25_01_2015.pdf\" target=\"_blank\">DOWNLOAD Vereinssatzung<\/a><\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>Satzung des Vereins<\/strong><br \/>\n<strong> \u201eFreiwillige Feuerwehr\u201c<\/strong><br \/>\n<strong> Mainz-Kostheim<\/strong><br \/>\n<strong> gegr. 1874<\/strong><br \/>\n<strong> e.V.<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: left;\"><strong>\u00a7 1<\/strong><br \/>\n<strong> Name, Sitz und Rechtsform des Vereins<\/strong><\/p>\n<p>1. Der Verein tr\u00e4gt den Namen \u201eFreiwillige Feuerwehr Mainz-Kostheim e.V.\u201c<\/p>\n<p>2. Der Sitz des Vereins ist Mainz-Kostheim<\/p>\n<p>3. Er hat die Rechtsform eines eingetragenen Vereins<\/p>\n<p>4. Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Wiesbaden eingetragen.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">\n<strong> \u00a7 2<\/strong><br \/>\n<strong> Zweck, Aufgabe und Gemeinn\u00fctzigkeit<\/strong><\/p>\n<p>1. Der Verein Freiwillige Feuerwehr Mainz-Kostheim e.V. hat den Zweck<br \/>\na. das Feuerwehrwesen der Gemeinde Mainz-Kostheim zu f\u00f6rdern,<br \/>\nb. die Interessen der einzelnen Abteilungen zu koordinieren.<\/p>\n<p>2. Aufgaben der Vereines sind insbesondere<br \/>\na. Die Grunds\u00e4tze des freiwilligen Feuerschutzes durch geeignete Ma\u00dfnahmen, wie gemeinsame \u00dcbungen oder Werbeveranstaltungen f\u00fcr den Feuerwehrgedanken, zu f\u00f6rdern und zu pflegen;<br \/>\nb. Die Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr bei der Erf\u00fcllung ihrer Aufgaben zu unterst\u00fctzen;<br \/>\nc. Sich den sozialen Belangen, wie ausreichender Versicherungsschutz, der Mitglieder zu widmen.<br \/>\nd. interessierte Einwohner f\u00fcr die Feuerwehr zu gewinnen;<br \/>\ne. \u00d6ffentlichkeitsarbeit, Brandschutzerziehung und \u2013aufkl\u00e4rung zu betreiben;<br \/>\nf. die Jugendfeuerwehr und die Kindergruppe zu unterst\u00fctzen;<br \/>\ng. mit den, am Brandschutz interessierten- , und f\u00fcr diesen verantwortlichen Stellen und Organisationen zusammen zu arbeiten.<\/p>\n<p>3. Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnittes \u201eSteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201c der Abgabenverordnung, in der jeweils g\u00fcltigen Fassung.<\/p>\n<p>4. Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereines d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsm\u00e4\u00dfigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereines.<\/p>\n<p>5. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zwecke des Vereins fremd sind, oder durch\u00a0 unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<\/p>\n<p>6. Politische und religi\u00f6se Bet\u00e4tigungen werden ausgeschlossen.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\"><strong><br \/>\n\u00a7 3<\/strong><br \/>\n<strong>Mitglieder des Vereins<\/strong><\/p>\n<p>1. Die Mitgliedschaft im Verein ist geschlechtsneutral. Mit allen \u00c4mtern und Funktionen, die sich aus<br \/>\ndieser Satzung ergeben, k\u00f6nnen sowohl Frauen als auch M\u00e4nner betraut werden.<\/p>\n<p>2. Dem Verein k\u00f6nnen angeh\u00f6ren:<br \/>\na. die Mitglieder der Einsatzabteilung gem\u00e4\u00df Feuerwehrsatzung,<br \/>\nb. die Mitglieder der Jugendfeuerwehr gem\u00e4\u00df Feuerwehrsatzung,<br \/>\nc. die Mitglieder der Kindergruppe gem\u00e4\u00df Feuerwehrsatzung,<br \/>\nd. die Mitglieder der Ehren- und Altersabteilung gem\u00e4\u00df Feuerwehrsatzung,<br \/>\ne. Ehrenmitglieder,<br \/>\nf. f\u00f6rdernde Mitglieder.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\"><strong><br \/>\n\u00a7 4<\/strong><br \/>\n<strong>Erwerb der Mitgliedschaft<\/strong><\/p>\n<p>1. Mitglied des Vereins kann jede nat\u00fcrliche und juristische Person werden.<\/p>\n<p>2. Die Aufnahme ist schriftlich zu beantragen; bei Minderj\u00e4hrigen ist zum Zwecke des Einverst\u00e4ndnisses die Unterschrift eines gesetzlichen Vertreters erforderlich.<\/p>\n<p>3. \u00dcber den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. Die Ablehnung eines<br \/>\nAufnahmeantrages muss dem Antragssteller schriftlich mitgeteilt werden. Eine Verpflichtung dem\u00a0 Antragsteller die Gr\u00fcnde mitzuteilen, besteht nicht.<\/p>\n<p>4. Nach erfolgter Aufnahme erh\u00e4lt das Mitglied ein Exemplar der Vereinssatzung.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\"><strong><br \/>\n\u00a7 5<\/strong><br \/>\n<strong>Mitgliedsbeitr\u00e4ge<\/strong><\/p>\n<p>1. Von den Mitgliedern werden Beitr\u00e4ge erhoben.<\/p>\n<p>2. Die H\u00f6he des Beitrages bestimmt auf Vorschlag des Vorstandes die Mitgliederversammlung.<\/p>\n<p>3. Die Beitr\u00e4ge sind eine Bringschuld. Sie werden im Voraus f\u00e4llig und m\u00fcssen j\u00e4hrlich bezahlt werden.<\/p>\n<p>4. \u00dcber Antr\u00e4ge auf Stundung, Erm\u00e4\u00dfigung oder Erlass von Beitr\u00e4gen entscheidet der Vorstand.<\/p>\n<p>5. Von der Beitragszahlung befreit sind ohne besonderen Vorstandsbeschlusses Ehrenmitglieder vom darauffolgenden Jahr ihrer Ernennung, Mitglieder der Jugendfeuerwehr und Mitglieder der Kindergruppe.<\/p>\n<p>6. Der Beitrag ist auch dann f\u00fcr 1 Jahr zu zahlen, wenn ein Mitglied w\u00e4hrend des Gesch\u00e4ftsjahres austritt, ausgeschlossen wird oder erst w\u00e4hrend des Gesch\u00e4ftsjahres eintritt.<\/p>\n<p>7. Die Beitr\u00e4ge werden durch die Mitglieder per Bank\u00fcberweisung, per Lastschrifteinzug oder in Bar gezahlt.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">\n<strong>\u00a7 6<\/strong><br \/>\n<strong>Beendigung der Mitgliedschaft<\/strong><\/p>\n<p>1. Die Mitgliedschaft endet<br \/>\na. mit dem Tod des Mitglieds,<br \/>\nb. bei juristischen Personen mit dem Ende ihrer Rechtsf\u00e4higkeit,<br \/>\nc. durch freiwilligen Austritt oder<br \/>\nd. Ausschluss.<\/p>\n<p>2. Der Ausschluss ist auszusprechen,<br \/>\na. wenn ein Mitglied gegen die Interessen des Vereins verst\u00f6\u00dft, oder<br \/>\nb. die b\u00fcrgerlichen Ehrenrechte verliert, oder.<br \/>\nc. wenn das Vereinsmitglied trotz erfolgter Mahnung mit der Bezahlung von 2 Jahresbeitr\u00e4gen im R\u00fcckstand ist.<\/p>\n<p>3. \u00dcber den Ausschluss der Mitgliedschaft entscheidet der Vorstand. Gegen diese Entscheidung ist in den F\u00e4llen der Nummer 2 Buchst. a und b schriftliche Beschwerde an den Vorstand zul\u00e4ssig. \u00dcber die Beschwerde entscheidet die Mitgliederversammlung. Bis zu deren Entscheidung ruht die Mitgliedschaft.<\/p>\n<p>4. Der Auszuschlie\u00dfende ist vorher anzuh\u00f6ren. Der Ausschluss ist schriftlich zu begr\u00fcnden. Die S\u00e4tze 1 und 2 gelten nicht im Fall der Nummer 2 Buchst. c.<\/p>\n<p>5. Das Mitgliedsjahr entspricht grunds\u00e4tzlich dem Gesch\u00e4ftsjahr. Wurde die Mitgliedschaft unterj\u00e4hrig geschlossen, beginnt das darauffolgende Mitgliedsjahr mit dem 01. Januar des auf den Beginn der Mitgliedschaft folgenden Jahres.<\/p>\n<p>6. Die Mitgliedschaft verl\u00e4ngert sich automatisch um 1 Jahr, wenn sie nicht sp\u00e4testens 4 Wochen vor Ablauf des Gesch\u00e4ftsjahres schriftlich gek\u00fcndigt wird.<\/p>\n<p>7. Mit dem Ausscheiden erl\u00f6schen alle verm\u00f6gensrechtlichen Anspr\u00fcche des Mitgliedes gegen den Verein.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\"><strong><br \/>\n\u00a7 7<\/strong><br \/>\n<strong>Mittel<\/strong><\/p>\n<p>Die Mittel zur Erreichung des Vereinszweckes werden aufgebracht:<br \/>\na. durch freiwillige Zuwendungen,<br \/>\nb. durch j\u00e4hrliche Mitgliederbeitr\u00e4ge.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">\n<strong>\u00a7 8<\/strong><br \/>\n<strong>Organe des Vereins<\/strong><\/p>\n<p>Es sind:<br \/>\na. die Mitgliederversammlung<br \/>\nb. der Vorstand als gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstand oder als Gesamtvorstand.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">\n<strong>\u00a7 9<\/strong><br \/>\n<strong>Mitgliederversammlung<\/strong><\/p>\n<p>1. Die Mitgliederversammlung setzt sich aus den Vereinsmitgliedern zusammen, und ist das oberste Beschlussorgan.<\/p>\n<p>2. Die Mitgliederversammlung wird vom Vereinsvorsitzenden oder im Verhinderungsfalle von seinem Vertreter geleitet und ist mindestens einmal j\u00e4hrlich unter Bekanntgabe der vorgesehenen Tagesordnung mit einer vierzehnt\u00e4gigen Frist einzuberufen.<\/p>\n<p>3. Die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Einladung zur Mitgliederversammlung erfolgt durch \u00f6ffentlichen Aushang am \u00f6rtlichen Feuerwehrhaus sowie durch Bekanntgabe auf der Internetseite des Vereins \u201ewww.feuerwehrkostheim.de\u201c.<\/p>\n<p>4. Antr\u00e4ge auf Erg\u00e4nzung der Tagesordnung m\u00fcssen sp\u00e4testens eine Woche vor der<br \/>\nMitgliederversammlung dem Vereinsvorsitzenden schriftlich mitgeteilt werden.<\/p>\n<p>5. Auf Antrag von mindestens einem Drittel der Stimmberechtigten ist innerhalb einer vierw\u00f6chigen Frist eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen. In dem Antrag m\u00fcssen die zu behandelnden Tagesordnungspunkte bezeichnet sein.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\"><strong><br \/>\n\u00a7 10<\/strong><br \/>\n<strong>Aufgaben der Mitgliederversammlung<\/strong><\/p>\n<p>Die Aufgaben der Mitgliederversammlung sind:<br \/>\n1. Die Beratung und Beschlussfassung \u00fcber eingebrachte Antr\u00e4ge<br \/>\n2. Die Festlegung der Mitgliedsbeitr\u00e4ge<br \/>\n3. Die Genehmigung der Jahresrechnung<br \/>\n4. Entlastung des Vorstandes und des Kassierers<br \/>\n5. Wahl des Vorstandes<br \/>\n6. Wahl der Kassenpr\u00fcfer<br \/>\n7. Vorschlag und Ernennung von Ehrenmitgliedern<br \/>\n8. Beschlussfassung \u00fcber Satzungs\u00e4nderungen und \u00c4nderung des Vereinszweckes. Die Regelungen des \u00a7 15 Absatz 2 dieser Satzung bleiben hiervon unber\u00fchrt.<br \/>\n9. Entscheidung \u00fcber die Beschwerden von Mitgliedern gegen den Ausschluss aus dem Verein<br \/>\n10. Beschlussfassung \u00fcber die Aufl\u00f6sung des Vereins<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">\n<strong>\u00a7 11<\/strong><br \/>\n<strong>Verfahrensordnung f\u00fcr die Mitgliederversammlung<\/strong><\/p>\n<p>1. Die Mitgliederversammlung ist beschlussf\u00e4hig nach ordnungsgem\u00e4\u00dfer Einladung.<\/p>\n<p>2. In der Mitgliederversammlung sind folgende Mitglieder stimmberechtigt:<br \/>\na. nat\u00fcrliche Personen, wenn sie das 10. Lebensjahr vollendet haben,<br \/>\nb. juristische Personen. Bei diesen wird das Stimmrecht durch eine\u00a0\u00a0\u00a0 vertretungsberechtigte Person ausge\u00fcbt.<\/p>\n<p>3. Die Mitgliederversammlung beschlie\u00dft mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen, Stimmengleichheit bedeutet Ablehnung.<\/p>\n<p>4. Die Abstimmung erfolgt grunds\u00e4tzlich offen per Handzeichen.<\/p>\n<p>5. \u00dcber die Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift zu fertigen, deren Richtigkeit vom Schriftf\u00fchrer<br \/>\nund dem Vorsitzenden zu bescheinigen ist.<\/p>\n<p>6. Jedes Mitglied ist berechtigt seine Antr\u00e4ge zur Niederschrift zu geben.<\/p>\n<p>7. Falls ein Wahlberechtigter den Antrag stellt, ist die Wahl schriftlich und geheim durchzuf\u00fchren.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">\n<strong>\u00a7 12<\/strong><br \/>\n<strong>Vereinsvorstand<\/strong><\/p>\n<p>1. Dem Vorstand k\u00f6nnen nur nat\u00fcrlichen Personen angeh\u00f6ren.<\/p>\n<p>2. Die Dauer der Amtszeit betr\u00e4gt 5 Jahre.<\/p>\n<p>3. Der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand besteht aus:<br \/>\na. dem Vorsitzenden<br \/>\nb. dem Stellvertretenden Vorsitzenden<br \/>\nc. dem Kassierer<br \/>\nd. dem Schriftf\u00fchrer<\/p>\n<p>4. Der Gesamtvorstand besteht aus:<br \/>\na. dem Vorsitzenden<br \/>\nb. dem stellv. Vorsitzenden<br \/>\nc. dem Kassierer<br \/>\nd. dem Schriftf\u00fchrer<br \/>\ne. dem Wehrf\u00fchrer<br \/>\nf. dem stellv. Wehrf\u00fchrer<br \/>\ng. dem Jugendwart<br \/>\nh. dem Leiter der Kindergruppe<br \/>\ni. einem Beisitzer<\/p>\n<p>5. Sind der Wehrf\u00fchrer und oder der stellv. Wehrf\u00fchrer zu Vorsitzenden gew\u00e4hlt, werden unter (e) und (f) zwei Beisitzer gew\u00e4hlt.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\"><strong><br \/>\n\u00a7 13<\/strong><br \/>\n<strong>Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung und Vertretung<\/strong><\/p>\n<p>1. Der Vorstand f\u00fchrt die Gesch\u00e4fte des Vereins nach den Beschl\u00fcssen und Richtlinien der Mitgliederversammlung ehrenamtlich.<\/p>\n<p>2. Der Vorsitzende oder der stellv. Vorsitzende vertritt jeweils mit einem Mitglied des gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstandes den Verein gerichtlich und au\u00dfergerichtlich.<\/p>\n<p>3. Das Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\"><strong><br \/>\n\u00a7 14<\/strong><br \/>\n<strong>Rechnungswesen<\/strong><\/p>\n<p>1. Der Kassierer ist f\u00fcr die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Abwicklung der Kassengesch\u00e4fte verantwortlich.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">2. Die Bankvollmacht wird dem Kassierer, dem Vorsitzenden und dem stellv. Vorsitzenden erteilt.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">3. \u00dcber alle Einnahmen und Ausgaben ist Buch zu f\u00fchren.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">4. Am Ende des Gesch\u00e4ftsjahres legt er gegen\u00fcber den Kassenpr\u00fcfern Rechnung ab.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">5. Die Kassenpr\u00fcfer pr\u00fcfen die Kassengesch\u00e4fte und erstatten der Jahreshauptversammlung Bericht.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\"><strong><br \/>\n\u00a7 15<\/strong><br \/>\n<strong>Satzungs\u00e4nderung<\/strong><\/p>\n<p>1. \u00dcber Satzungs\u00e4nderungen und die \u00c4nderung des Vereinszwecks entscheidet die<br \/>\nMitgliederversammlung. Vorschl\u00e4ge zu Satzungs\u00e4nderungen und Zweck\u00e4nderungen sind den Mitgliedern zusammen mit der Einladung zur der Mitgliederversammlung zuzuleiten. F\u00fcr die Beschlussfassung ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Stimmberechtigten erforderlich.<\/p>\n<p>2. \u00c4nderungen oder Erg\u00e4nzungen der Satzung, die von der zust\u00e4ndigen Registerbeh\u00f6rde oder vom Finanzamt vorgeschrieben werden, werden vom Vorstand umgesetzt und bed\u00fcrfen keiner Beschlussfassung durch die Mitgliederversammlung. Sie sind den Mitgliedern sp\u00e4testens mit der n\u00e4chsten Einladung zur Mitgliederversammlung mitzuteilen.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\"><strong><br \/>\n\u00a7 16<\/strong><br \/>\n<strong>Aufl\u00f6sung<\/strong><\/p>\n<p>1. Der Verein wird aufgel\u00f6st, wenn in einer hierzu einberufenen Mitgliederversammlung mindestens vier F\u00fcnftel der Mitglieder vertreten sind und mit drei Vierteln der abgegebenen Stimmen die Aufl\u00f6sung beschlie\u00dft.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">2. Ist die Mitgliederversammlung nicht beschlussf\u00e4hig, so kann nach Ablauf eines Monats eine neue Mitgliederversammlung einberufen werden, in der der Beschluss zur Aufl\u00f6sung ohne R\u00fccksicht auf die Zahl der Stimmberechtigten mit einer Stimmenmehrheit von drei Vierteln der vertretenen Stimmen gefasst wird. In der zweiten Ladung muss auf diese Bestimmung besonders hingewiesen werden.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">3. Bei Aufl\u00f6sung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbeg\u00fcnstigter Zwecke, f\u00e4llt das Verm\u00f6gen des Vereins an die Gemeinde Mainz-Kostheim, die es ausschlie\u00dflich und unmittelbar f\u00fcr gemeinn\u00fctzige Zwecke, hier zur F\u00f6rderung des Feuerschutzes, F\u00f6rderung des Arbeitsschutzes und der F\u00f6rderung des Katastrophen- und Zivilschutzes im Rahmen der Arbeit der \u201eFreiwilligen Feuerwehr\u201c, zu verwenden hat.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">\n<strong>\u00a7 17<\/strong><br \/>\n<strong>Inkrafttreten<\/strong><\/p>\n<p>1. Diese Satzung tritt am 25. Januar 2015 in Kraft<\/p>\n<p>2. Gleichzeitig tritt die bisherige Vereinssatzung zum 25. Januar 2015 au\u00dfer Kraft.<br \/>\nVorstehende Satzung wurde in der Mitgliederversammlung vom 25. Januar 2015 beraten und angenommen.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">gez. der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Satzung des F\u00f6rdervereins wurde im Jahr 2014 \u00fcberarbeitet und von der Mitgliederversammlung im Jahr 2015 beschlossen. Die \u00c4nderungen bezogen sich gr\u00f6\u00dftenteils auf Anpassungen, die durch neue Gesetzgebungen vorgegeben wurden. Die Satzung kann in der aktuell g\u00fcltigen Version hier direkt herunter geladen werden. 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